Warum es deshalb sinnvoll sein kann, Zahnersatz noch in 2026 zu planen
Zahnersatz ist für viele Menschen ein Thema, das man gerne noch etwas aufschiebt. Doch wenn eine Krone, Brücke, Prothese oder eine andere Versorgung bereits absehbar ist, lohnt es sich gerade 2026, die Planung frühzeitig anzugehen.
Denn zum 1. Januar 2027 sinken die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz. Die Krankenkasse übernimmt künftig einen geringeren Anteil. Bei gleicher Versorgung bedeutet das für gesetzlich Versicherte ohne Härtefall: Der Eigenanteil steigt.
Wer ohnehin Zahnersatz benötigt oder bereits weiß, dass eine Versorgung ansteht, sollte sich deshalb am besten noch 2026 beraten lassen.
Was ändert sich beim Zahnersatz ab 2027?
Gesetzlich Versicherte erhalten bei medizinisch notwendigem Zahnersatz einen Festzuschuss. Seine Höhe richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund und der dafür vorgesehenen Regelversorgung.
Ab 2027 sinkt der allgemeine Festzuschuss von derzeit 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung. Auch die Zuschüsse für regelmäßig wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen werden reduziert:
- nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge: künftig 60 statt 70 Prozent
- nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge: künftig 65 statt 75 Prozent
Damit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ab 2027 bei gleicher Ausgangssituation 10 Prozentpunkte weniger von der jeweiligen Regelversorgung.
Wie hoch der Eigenanteil in Euro ausfällt, hängt weiterhin vom jeweiligen Befund, der gewählten Versorgung und den tatsächlichen Kosten ab. Klar ist jedoch: Bleiben Versorgung und Kosten gleich, erhöht sich durch den niedrigeren Festzuschuss der selbst zu tragende Anteil.
Warum kann eine Planung noch 2026 sinnvoll sein?
Für den Übergang zum Jahr 2027 gibt es eine wichtige Regelung: Für Festzuschüsse, die noch vor dem 1. Januar 2027 von der Krankenkasse bewilligt werden, gelten weiterhin die bisherigen Zuschussregelungen.
Genau deshalb ist 2026 für Patientinnen und Patienten interessant, bei denen Zahnersatz ohnehin bereits absehbar ist.
Vor Beginn der Versorgung wird ein Heil- und Kostenplan erstellt. Dieser wird bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht und dort geprüft und genehmigt. Wer sich jetzt beraten lässt, kann also frühzeitig klären, ob Zahnersatz notwendig ist, welche Versorgung infrage kommt und welche Kosten zu erwarten sind.
Was bedeutet der Festzuschuss für die gewünschte Versorgung?
Der Festzuschuss orientiert sich an der sogenannten Regelversorgung. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sich zwingend für genau diese Versorgungsform entscheiden müssen.
Je nach Befund kommen unterschiedliche Lösungen infrage. Auch bei einer anderen medizinisch anerkannten Versorgungsform bleibt der Anspruch auf den befundbezogenen Festzuschuss grundsätzlich bestehen. Kosten, die darüber hinausgehen, tragen Versicherte selbst.
Deshalb lohnt sich eine individuelle Beratung: Neben den Kosten spielen auch die persönliche Zahnsituation, Funktion, Ästhetik und die eigenen Wünsche eine wichtige Rolle.
Welche Rolle spielt das Bonusheft?
Regelmäßige Vorsorge bleibt auch 2027 wichtig. Wer die erforderlichen Kontrolluntersuchungen im Bonusheft – analog oder digital – über fünf beziehungsweise zehn Jahre nachweisen kann, erhält weiterhin einen höheren Festzuschuss.
Allerdings sinken auch diese erhöhten Zuschüsse: von 70 auf 60 Prozent beziehungsweise von 75 auf 65 Prozent. Deshalb lohnt es sich, die eigene Vorsorge im Blick zu behalten – und zu prüfen, ob der Kontrolltermin für 2026 bereits wahrgenommen wurde.
Was gilt bei einem Härtefall?
Für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt die Härtefallregelung bestehen. Wer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, erhält die medizinisch notwendige Regelversorgung weiterhin ohne eigene Zuzahlung.
Zahnersatz geplant? Dann jetzt informieren
Wenn Zahnersatz bei Ihnen ohnehin bereits ein Thema ist, gibt es einen guten Grund, die Planung nicht bis 2027 aufzuschieben.
Eine Beratung noch 2026 schafft Klarheit darüber,
- ob Zahnersatz notwendig ist,
- welche Versorgung zu Ihnen passt,
- welche Kosten entstehen und
- welcher Festzuschuss berücksichtigt werden kann.
Und besonders wichtig: Wird der Festzuschuss noch vor dem Jahreswechsel bewilligt, gelten grundsätzlich noch die bisherigen Zuschussregelungen.
Ist Zahnersatz bei Ihnen gerade ein wichtiges Thema? Dann planen Sie jetzt und lassen Sie sich beraten.
In der Praxis für Zahngesundheit Zahnpoint Mainz nehmen wir uns Zeit, Ihre persönliche Situation zu betrachten und gemeinsam mit Ihnen die passende Versorgung zu planen.
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